Anpassungskonzept Stuttgart: Wasserhaushalt/ Wasserwirtschaft
Straßenentwässerung
Auf Grund von zunehmenden Starkregens sind die Planungsrichtlinien für Entwässerungssysteme anzupassen. Insbersondere für die bereits als gefährdet bekannten Bereiche muss die Ablauffähigkeit der Entwässerungssysteme, z. B. durch den Einbau von zusätzlichen Straßenabläufen, verbessert werden.
In diesem Zusammenhang ist das Gefälle von größerer Bedeutung. Das Unterschreiten des Mindestgefälles ist zu vermeiden.
Entwässerungssysteme sind so anzulegen, dass zu reinigendes Wasser komplett ablaufen kann und nicht etwa durch Weinberge fließt und dort zu Verunreinigungen führt.
Grundwassermanagement
Die Maßnahme umfasst neben der ganzjährlichen Erfassung der Grundwasserstände über bereits vorhandene Messstellennetze, die Überprüfung der Auswirkungen von Grundwasserschwankungen in den verschiedenen Grundwasserstockwerken durch entsprechende Grundwassermodelle.
Als Grundwasserstockwerk bezeichnet man die grundwasserleitenden Schichten der Erde in einem Verbund. Diese werden von nicht leitenden oder schwach leitenden Schichten abgegrenzt. Die Zählung der Grundwasserstockwerke erfolgt von der Erdoberfläche an nach unten.
Nach mehrjähriger Auswertung und Bewertung der regionalen und lokalen Änderungen der Grundwassermenge, können konkrete Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden.
Bachrenaturierung
Bäche und Flüsse im Stuttgarter Stadtgebiet werden in einen ursprünglichen, natürlichen Verlauf zurückversetzt.
Die durch Flussbegradigungen geschaffenen Bauten mit Betonrinnen und Uferbefestigungen, sowie durch Flurbereinigungsverfahren geplante Bachverläufe mit gerader Linienführung werden beseitigt.
Stattdessen werden Bachsohlen mit natürlichen Bett, mit geschwungenem Verlauf und begrünten Uferböschungen geschaffen. Dadurch wird die Fließgeschwindigkeit verlangsamt, so dass das Wasser mehr Raum und Zeit für die Ableitung von größeren Regenwassermengen hat.
Mittelfristig ist vorgesehen ein Referenzprojekt zur "naturnahen und klimagerechten Umgestaltung" zu wählen.
Überflutungsgebiete
Infolge des Klimawandels kommt es vermehrt zu Starkregen, dessen Niederschlagsmengen nicht mehr von unbefestigten Flächen und von der Kanalisation aufgenommen werden können.
Dies führt dann zu großen Wassermassen an der Oberfläche, die sich in Geländesenkungen sammeln und dort zu Überschwemmungen führen kann.
Schutzmaßnahmen an öffentlichen, privaten Gebäuden und Grundstücken sowie durch Frühwarnsysteme soll eine möglichst Schadensfreie Ableitung in Gewässer oder in zur Flutung geeignete Flächen erreicht werden.
Zur Zeit werden mit Hilfe von Höhenmodellen des Stadtvermessungsamts, gefährdete Fächen wie Geländesenken ermitttelt und in Lageplänen dargestellt.
Zeitgleich wird Informationsmaterial für die öffentlichkeitsarbeit erstellt.
Aufkommender Starkregen wird bei der Ausstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt.
Die geringe Vorwarnzeit vor lokalen Unwettern soll durch gestgelegte Informationsketten und Maßnahmenpläne ausgeglichen werden.
Neckardämme
Die Hochwasserschutzdämme entlang des Neckars wurden im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamts auf ihre Sicherheit überprüft. Geprüft wurde die Dichtigkeit, die Höhe der Dämme sowie der Bewuchs und es wurden verschiedene Standsicherheits- und Strömungsberechnungen aufgestellt.
Daraus wurden Konzepte zur Sanierung der Dämme erarbeitet.
Die Prüfung der ergab drei kritische Bereiche: Der Bereich Aubrücke (rechtes Neckarufer Wagrainacker zwischen Aubrücke und ehemaligem Tennisplatz), der Bereich Mühlsteg (rechtes Neckarufer zwischen Mühlsteg und ehemaliger Mühle) und die Abschnitte Wasen und Daimler (rechtes Neckarufer zwischen König-Karls-Brücke und Gaisburger Brücke).
Im Bereich Aubrücke ist das Schadenspotential als unbedenklich einzustufen und wird deshalb nicht vorrangig bearbeitet.
Regenwasserbehandlung
Im Stadtgebiet Stuttgart wird vor allem im Mischwassersystem entwässert. Dies bedeutet, dass das Regenwasser gemeinsam mit dem ständig anfallendem privaten und industriellen Abwasser in Mischkanälen geleitet.
Es ist nicht möglich, das gesamte Mischwasser vollständig zum Klärwerk weiterzuleiten. Deshalb werden in den Mischwasserkanälen - nach wasserwirtschaftlichen Vorgaben - Regenwasserbehandlungsanlagen eingerichtet, in denen das Wasser aufgefangen und zeitlich versetzt an die Kläranlage abgegeben wird. Ist die maximale Füllmenge des Beckens erreicht, erfolgt ein Überlauf in ein Gewässer.
Das Ziel der Regenwasserbehandlung ist die Belastung der Gewässer so gering wie möglich zu halten.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht hierfür eine Realisierung bis zum Jahr 2015 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die fehlenden Regenwasserbehandlungsanlagen (Regenüberlaufbecken und Regenüberlaufkanäle) gebaut werden.
Hochwasserrückhaltebecken
In Stuttgart existieren bereits ca: 50 zumeist offene Rückhaltebecken um bei starken Niederschlägen einen Teil des Oberflächenwassers aufzufangen und zu einem späteren Zeitpunkt ablaufen zu lassen.
Viele dieser Anlagen liegen abseits asphaltierter Straßen in Wäldern und Weinbergen und besteht seit mehr als 60 Jahren.
Wegen neuer Bestimmungen müssen sie nun sicherheitstechnisch und fachlich überprüft und ggf. saniert werden.
Niederschlagswassergebühr
Seit der Einführung des s. g. gespaltenen Gebührenmaßstabs zum 01.01.2007 wird neben dem Schmutzwasserentgeld auch die Niederschlagswassergebühr erhoben.
Hierfür werden die versiegelten Flächen, die ans Kanalnetz angeschlossen sind, bei der Berechnung der Kosten mit einbezogen. Gleichzeitig werden ökologisch sinnvolle Maßnahmen, wie die Entsiegelung von befestigten Flächen, sowie die Rückhaltung von Regenwasser durch Zisternen und Gründächern, durch eine Gebührenermäßigung gefördert.
Der Grundsatzbeschluss zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr wurde bereits 2004 gefasst. ( GRDrs 1036/ 2004)
Maßgebende Beschlüsse hierzu: Der Satzungsbeschluss GRDrs 943/ 2005 und 2008 die Gemeinderatsdrucksache GRDrs 440/ 2008, in der über die Einführung und Fortführung des neuen Abwassergebührensystems berichtet wird.